Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Die SoftBCom Berlin GmbH verpflichtet sich, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im jeweils anwendbaren Umfang zu erfüllen.

Unsere Produkte sind in erster Linie für die Nutzung durch Geschäftskunden (B2B) konzipiert und unterliegen daher nicht unmittelbar dem verpflichtenden Geltungsbereich des BFSG. Dennoch nehmen wir das Thema Barrierefreiheit sehr ernst und sind bestrebt, anerkannte Barrierefreiheitsstandards in allen öffentlich zugänglichen Benutzeroberflächen einzuhalten.

Die folgenden Systeme sind speziell unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit gestaltet:

SoftBCom Service Desk, einschließlich Kundenportale und Self-Service-Schnittstellen

SoftBCom Contact Center, einschließlich Webchat-Widget

Diese Schnittstellen werden in Übereinstimmung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA) entwickelt und regelmäßig durch automatisierte sowie manuelle Testmethoden überprüft.

Wesentliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit umfassen:

Kompatibilität mit Screenreadern

Textalternativen für Bilder, Symbole und Audioelemente

Ausreichender Farbkontrast

Skalierbarer und klar strukturierter Text

Fehlervermeidung und klare Eingabe-Feedbackmechanismen

Kontakt für Barrierefreiheits-Feedback

Sollten Ihnen Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Systeme auffallen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung: contactsbc@softbcom.com