Die SoftBCom Berlin GmbH verpflichtet sich, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im jeweils anwendbaren Umfang zu erfüllen.
Unsere Produkte sind in erster Linie für die Nutzung durch Geschäftskunden (B2B) konzipiert und unterliegen daher nicht unmittelbar dem verpflichtenden Geltungsbereich des BFSG. Dennoch nehmen wir das Thema Barrierefreiheit sehr ernst und sind bestrebt, anerkannte Barrierefreiheitsstandards in allen öffentlich zugänglichen Benutzeroberflächen einzuhalten.
● SoftBCom Service Desk, einschließlich Kundenportale und Self-Service-Schnittstellen
● SoftBCom Contact Center, einschließlich Webchat-Widget
Diese Schnittstellen werden in Übereinstimmung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA) entwickelt und regelmäßig durch automatisierte sowie manuelle Testmethoden überprüft.
● Kompatibilität mit Screenreadern
● Textalternativen für Bilder, Symbole und Audioelemente
● Ausreichender Farbkontrast
● Skalierbarer und klar strukturierter Text
● Fehlervermeidung und klare Eingabe-Feedbackmechanismen
Sollten Ihnen Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Systeme auffallen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung: contactsbc@softbcom.com